- Lohntarifvertrag
- Lohn|ta|rif|ver|trag, der: Vertrag zwischen Arbeitgeber u. Gewerkschaft über Löhne u. Gehälter sowie über Arbeitsbedingungen.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Lohntarifvertrag — ein mit kürzerer Laufzeit als der ⇡ Manteltarifvertrag abgeschlossener ⇡ Tarifvertrag, in dem die Höhe der einzelnen Vergütungssätze geregelt ist … Lexikon der Economics
Gehaltstarifvertrag — ⇡ Lohntarifvertrag … Lexikon der Economics
Lohntarif — ⇡ Lohntarifvertrag, ⇡ Tariflohn … Lexikon der Economics
Urlaub — (furlough; congé; permesso), die seitens des Vorgesetzten einem Bediensteten zur Erholung oder aus anderen berücksichtigungswürdigen Gründen gewährte vorübergehende Dienstbefreiung. Die Urlaubserteilung ist stets an die Bedingung geknüpft, daß… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Werkstättendienst — Werkstättendienst. Inhalt: I. Einteilung und Zweck der Werkstätten. – II. Gliederung der Werkstättenverwaltung: a) Zentralstellen; b) örtliche Verwaltung der Hauptwerkstätten; c) örtliche Leitung der Betriebswerkstätten. – III. Wirtschaftsführung … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
LTV — 1) Luftfahrt Tauglichkeitsvorschrift EN airworthiness regulations 2) Lohntarifvertrag EN wage scale agreement 3) Lohntarifvereinbarung EN wage scale accord … Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen
Manteltarifvertrag — Rahmentarifvertrag; ein mit längerer Laufzeit als der ⇡ Lohntarifvertrag abgeschlossener Tarifvertrag, der i.Allg. die langfristigen allgemeinen Arbeitsbedingungen (z.B. Arbeitszeit, Lohn und Gehaltsgruppeneinteilung, Kündigungsfristen, Urlaub)… … Lexikon der Economics
Tarifvertrag — I. Begriff:Entsprechend ⇡ Tarifvertragsgesetz (TVG) ein bürgerlich rechtlicher Vertrag zwischen Parteien mit Tariffähigkeit zur Regelung ihrer Rechte und Pflichten (schuldrechtlicher Teil) und zur Festsetzung von arbeitsrechtlichen Normen… … Lexikon der Economics